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Aus den daraus entstehenden "Logfiles" erstellt der Provider in meinem Auftrag anonymisierte Nutzerstatistiken, die mir helfen, die Webseite zu verbessern. Grundlage der Datenerhebung ist damit mein Interesse, die Seiten zu verbessern.
Die Datenverarbeitung findet ausschließlich in Deutschland statt und unterliegt vollständig deutschen Datenschutzrecht.
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Falls Sie per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnehmen, setzte ich voraus, dass Sie damit - je nach Einstellungen Ihrer Geräte in unterschiedlicher Weise - bewusst personenbezogene Daten übermitteln. (z.B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Metadaten wie der Zeitpunkt der Kontaktaufnahme), und dass Sie mit der Verarbeitung dieser Daten durch mich im Rahmen der Gesetze einverstanden sind.
Sie haben jederzeit das Recht, der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten für die Zukunft ganz oder teilweise zu widersprechen. Das heißt, dass Sie auf Nachfrage z.B. kostenfrei Auskunft über die über Sie gespeicherten Daten bekommen und deren Korrektur, Sperrung oder Löschung veranlassen können. Wenden Sie sich dazu bitte an rolf(at)hoelti.de
Es werden keinerlei Cookies erhoben, gespeichert oder verwendet.
Stufe 1: direkte Kontaktaufnahme
Wenn Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Rechte verletzt werden könnten, so bin ich auf Ihrer Seite! Teilen Sie Ihre Sicht der Dinge - wie ihre eventuell daraus resultierenden Wünsche - bitte direkt - rolf(at)hoelti.de - mit. Schon jetzt sage ich zu, nach Kenntnisnahme unverzüglich und dauerhaft...
Bei eindeutigen Fehlern ist eine anwaltliche Prüfung nicht erforderlich. Falls Sie ganz sicher gehen wollen, kann ich die Beseitigung des Übels auch Ihnen direkt vertraglich, selbst mit einer Vertragsstrafe, zusagen. (Anwaltsdeutsch: Bei berechtigten Abmahnungen gebe ich auch gegenüber Privatpersonen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab). Der schnellste Weg zu Ihrem Recht ist also die direkte Kontaktaufnahme.
Stufe 2: Einschaltung von Aufsichtsbehörden/Gerichten
Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Das ist für NRW in datenschutzrechtlichen Fragen der oder die Landesbeauftragte(r) für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Wer einen Anwalt beauftragt, um solche bereits gemachte Zusagen erneut einzufordern, verursacht unnötige Kosten. Auch verzögert diese Vorgehensweise die Beseitigung des Übels. Dies ist ausdrücklich nicht in unserem Interesse. Sollten wir uns in irgendeiner Sache nicht einigen können, steht allen Beteiligten der Gang zu Schiedsmann oder Anwalt und Gericht immer noch offen.